Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 13.01.2015 - 5 K 4650/13.F |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 41 Abs 1 EEG 2012, § 3 Nr 14 EEG 2012
Ein Unternehmen, das PET Recyclate, PET Flakes, aus recyceltem Kunststoff zwecks Wiederverwertung herstellt, ist nicht als Unternehmen des produzierenden Gewerbes i. S. v. § 3 Nr. 14 EEG 2012 anzusehen. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 13.01.2015 - 5 K 4650/13.F
- VG Frankfurt/Main, 23.01.2015 - 5 K 4650/13
- VGH Hessen, 09.08.2017 - 6 A 1908/15
- BVerwG, 26.07.2018 - 8 B 41.17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09
Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.01.2015 - 5 K 4650/13
Im vorliegenden Verfahren ist maßgeblich für den geltend gemachten Anspruch der Klägerin das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) in der Fassung vom 28. Juli 2011, denn maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens der Klägerin ist nach dem einschlägigen materiellen Bundesrecht die Rechtslage, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist (Ausschlussfrist) zum 30. Juni 2012 (vgl. § 43 Abs. 1 EEG) bestand (siehe hierzu auch BVerwG, Urt. v. 31.05.2011 - 8 C 52/09 -).Auch aus diesen Ausführungen wird deutlich, dass der Verweis des Gesetzgebers auf die WZ auf sachlichen Gründen beruht und somit nicht sachwidrig ist (vgl. hierzu auch Urt. d. BVerfG, v. 31.05.2011, a.a.O., Orientierungssatz 2b).
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (vgl. Urteil vom 20.05.2014, Az.: 5 K 3444/13.F) hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichtes darauf hingewiesen, dass aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (z. B. Urt. v. 31.05.2011, Az.: 8 C 52/09) deutlich werde, dass die in den §§ 40 ff. EEG geregelte besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen nicht nur im Hinblick auf die Interessen der stromintensiven bzw. stromverbrauchenden Unternehmen, sondern auch im Verhältnis zu den nicht privilegierten Stromverbrauchern, den Rest der Unternehmen und den Haushalten in Deutschland, die diese zusätzlichen Kosten dann tragen müssen, gesehen und verstanden werden muss.
- BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.01.2015 - 5 K 4650/13
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 31.05.2011, Az.: 1 BvR 857/07 bezüglich einer steuerrechtlich relevanten Zuordnung eines Betriebes zum verarbeitenden Gewerbe in seinem Orientierungssatz 2a ausgeführt:. - BFH, 27.05.2009 - VII R 5/09
Keine Stromsteuerbegünstigung für Zwischenlagerung von Erdgas in Erdgaskavernen - …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.01.2015 - 5 K 4650/13
Bezüglich der Frage der näheren Bestimmung des Begriffes "Unternehmen des produzierenden Gewerbes" hat der BFH in seiner Entscheidung vom 27.05.2009, Az.: VII R 5/09, zu § 9 Abs. 3 Strom STG ausgeführt:. - VG Frankfurt/Main, 20.05.2014 - 5 K 3444/13
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 13.01.2015 - 5 K 4650/13
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (vgl. Urteil vom 20.05.2014, Az.: 5 K 3444/13.F) hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichtes darauf hingewiesen, dass aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (…z. B. Urt. v. 31.05.2011, Az.: 8 C 52/09) deutlich werde, dass die in den §§ 40 ff. EEG geregelte besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen nicht nur im Hinblick auf die Interessen der stromintensiven bzw. stromverbrauchenden Unternehmen, sondern auch im Verhältnis zu den nicht privilegierten Stromverbrauchern, den Rest der Unternehmen und den Haushalten in Deutschland, die diese zusätzlichen Kosten dann tragen müssen, gesehen und verstanden werden muss.
- VG Frankfurt/Main, 28.11.2023 - 5 K 1724/19
Begrenzung EEG-Umlage, Recycling
Da eine Ungleichbehandlung von Unternehmen wegen unterschiedlicher Zuordnungen nach der WZ 2008 durch das sachliche Anliegen des Gesetzgebers legitimiert wird, einen Wirtschaftszweig typisierend in seinem Gesamtbild zu erfassen (vgl. dazu BFH…, Urteil vom 27. Mai 2009 - VII R 5/09 -, juris, Rn. 13) und die getroffene Regelung Missbrauch verhindern und die Kosten für andere Verbraucher begrenzen soll, ist der Gleichheitssatz nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts nicht verletzt (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 13. Januar 2015 - 5 K 4650/13.F -, juris Rn. 31).Der Gesetzgeber hat formalisierte und strenge Voraussetzungen für die Begrenzung der EEG-Umlage festgelegt, die daher restriktiv anzuwenden sind (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 13. Januar 2015 - 5 K 4650/13.F -, juris 46 f.).
Unbeachtlich ist weiter, dass der Gesetzgeber diese Einordnung später korrigiert hat, weil es im hiesigen Verfahren allein auf die Regelung des EEG 2012 ankommt (VG Frankfurt, Urteil vom 13. Januar 2015 - 5 K 4650/13.F -, juris Rn. 43 ff.).
Dies ist schon deshalb irrelevant, weil nach den obigen Ausführungen diese zunächst geübte Praxis der Rechtslage widersprach und die Klägerin sich nicht auf eine Gleichheit im Unrecht berufen kann (VG Frankfurt, Urteil vom 13. Januar 2015 - 5 K 4650/13.F -, juris Rn. 52).
- VGH Hessen, 09.08.2017 - 6 A 1908/15
Begrenzung der EEG-Umlage
das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Januar 2015 (Az.: 5 K 4650/13.F) aufzuheben;.
Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 23.01.2015 - 5 K 4650/13 |
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 13.01.2015 - 5 K 4650/13
- VG Frankfurt/Main, 23.01.2015 - 5 K 4650/13
- VGH Hessen, 09.08.2017 - 6 A 1908/15
- BVerwG, 26.07.2018 - 8 B 41.17